Verlängerung der Hersteller-Garantie von elektronischen Messgeräten
Für ausgewählte Messgeräte besteht die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen ab Übergabe an den Erstverwender die Garantiezeit der Hersteller-Garantie durch eine Registrierung des Messgeräts zu verlängern.
Voraussetzung ist eine Inspektion alle 12 Monate durch die REMS Messtechnik GmbH & Co KG oder einen autorisierten Service Partner für Messgeräte. Für das jeweilige Messgerät bzw. das Zubehör gelten die entsprechenden Zeiträume aus untenstehender Tabelle:
FG4500 | |
Messgerät | 24 Monate |
Elektrochemische Sensoren | 24 Monate |
FG7500/FG7700 | |
Messgerät | 48 Monate |
O2-Sensor | 48 Monate |
CO-Sensor | 48 Monate |
NO-Sensor | 24 Monate |
GS3 | |
Messgerät | 24 Monate |
Elektronik | 24 Monate |
Ansprüche aus der Verlängerung der Hersteller-Garantie können nur von registrierten Erstverwendern geltend gemacht werden unter der Voraussetzung, dass das Leistungsschild auf dem Messgerät nicht entfernt oder geändert wurde und die Angaben lesbar sind. Eine Abtretung der Ansprüche ist ausgeschlossen.