Verlängerung der Hersteller-Garantie von elektronischen Messgeräten
Für ausgewählte REMS bzw. Dräger MSI Messgeräte besteht die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen ab Übergabe an den Erstverwender die Garantiezeit der Hersteller-Garantie durch eine Registrierung des Messgeräts unter https://www.rems.de/service zu verlängern.
Voraussetzung ist eine Inspektion alle 12 Monate durch eine autorisierten REMS Vertrags-Kundendienstwerkstatt Messtechnik. Für das jeweilige Messgerät bzw. das Zubehör gelten die entsprechenden Zeiträume aus untenstehender Tabelle:
REMS FG4500 C, Dräger FG4x00 | |
Messgerät | 24 Monate |
Elektrochemische Sensoren | 24 Monate |
REMS FG7500 C, REMS FG7700 C, Dräger FG7x00 | |
Messgerät | 48 Monate |
O2-Sensor | 48 Monate |
CO-Sensor | 48 Monate |
NO-Sensor | 24 Monate |
REMS Detect GS4 | |
Messgerät | 24 Monate |
Elektronik | 24 Monate |
REMS Detect GS3, Dräger GS3 | |
Messgerät | 24 Monate |
Elektronik | 24 Monate |
Ansprüche aus der Verlängerung der Hersteller-Garantie können nur von registrierten Erstverwendern geltend gemacht werden unter der Voraussetzung, dass das Leistungsschild auf dem Messgerät nicht entfernt oder geändert wurde und die Angaben lesbar sind. Eine Abtretung der Ansprüche ist ausgeschlossen.